Baumfällung in Burgdorf – sicher, sauber, mit Entsorgung
Wir fällen Bäume kontrolliert, fräsen Wurzelstöcke, roden Grundstücke und entsorgen den Grünschnitt – in Burgdorf, Lehrte, Sehnde und der ganzen Region Hannover.
- Kostenloser Vor-Ort-Termin
- Festpreisangebot
- Alles aus einer Hand
Wann eine Baumfällung sinnvoll ist
Einen Baum zu fällen ist nie eine leichte Entscheidung – oft ist sie aber notwendig. Typische Gründe sind abgestorbene oder kranke Bäume, deren Standsicherheit nicht mehr gegeben ist, Bäume, die zu nah am Haus stehen und mit ihren Wurzeln Pflaster, Leitungen oder Fundamente anheben, oder Nadelbäume, die über die Jahre viel zu groß für den Garten geworden sind. Auch vor einem Neubau, einer neuen Einfahrt oder der kompletten Neugestaltung eines Gartens muss häufig Platz geschaffen werden.
Als Garten- und Landschaftsbauer aus Burgdorf übernehmen wir die Baumfällung im Hausgarten mit allem, was dazugehört: von der Klärung der Rahmenbedingungen über die kontrollierte Fällung bis zum Abtransport des Holzes und dem Fräsen des Wurzelstocks. Einen Überblick über alle Zusatzleistungen wie Abriss- und Baggerarbeiten finden Sie unter Dienstleistungen.

Unsere Leistungen rund um Baum und Grundstück
Baumfällung
Freistehende Bäume legen wir kontrolliert in Fallrichtung. Wo dafür kein Platz ist – etwa zwischen Haus, Carport und Nachbargrenze –, tragen wir den Baum stückweise von oben nach unten ab.
Wurzelstock / Stubben fräsen
Nach der Fällung bleibt der Stubben zurück. Wir fräsen ihn unter Geländeniveau aus, sodass Sie die Fläche anschließend mit Mutterboden auffüllen, Rasen ansäen oder bepflanzen können.
Grundstücksrodung
Verwilderte Gärten, Gehölzstreifen oder Baugrundstücke roden wir inklusive Sträucher, Wurzeln und Altbewuchs – als Grundlage für Neubau oder Neuanlage.
Grünschnitt mit Entsorgung
Äste, Stammholz, Wurzeln und Schnittgut transportieren wir ab und entsorgen es fachgerecht. Sie müssen sich um Container oder Fahrten zur Annahmestelle nicht kümmern.
Fällzeiten: 1. März bis 30. September beachten
Das Bundesnaturschutzgesetz (§ 39 BNatSchG) verbietet es, Bäume außerhalb des Waldes, Hecken und andere Gehölze in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September abzuschneiden oder auf den Stock zu setzen. Diese Schonzeit schützt brütende Vögel und andere Tiere. Erlaubt sind in dieser Zeit schonende Form- und Pflegeschnitte, etwa zur Beseitigung des Zuwachses. Größere Fällungen und Rodungen planen wir deshalb in den Herbst und Winter, also von Oktober bis Ende Februar.
Unabhängig von der Jahreszeit gilt der Artenschutz: Sind in einem Baum Nester, Baumhöhlen oder Fledermausquartiere vorhanden, darf er nicht ohne Weiteres gefällt werden. Wir schauen uns den Baum vorab genau an. Muss ein Baum wegen akuter Gefahr – etwa nach Sturmschäden – außerhalb der regulären Zeit weg, ist das in der Regel mit der zuständigen Naturschutzbehörde abzustimmen.

Baumschutzsatzung und Genehmigung in Burgdorf
Neben dem Bundesnaturschutzgesetz können auch örtliche Regeln greifen. Viele Städte und Gemeinden in der Region Hannover schützen Bäume ab einer bestimmten Größe über eine Baumschutzsatzung, und auch ein Bebauungsplan kann den Erhalt einzelner Bäume festsetzen. Ob für Ihren Baum eine solche Regelung gilt, sollte vor der Fällung bei der Stadt Burgdorf bzw. Ihrer Gemeinde geprüft und – falls nötig – eine Genehmigung eingeholt werden.
Wir sprechen das beim Vor-Ort-Termin offen an und unterstützen Sie mit Fotos, Maßen und Angaben zum Zustand des Baums. So wird erst gefällt, wenn alles geklärt ist. Das schützt Sie vor Bußgeldern und möglichen Auflagen zu Ersatzpflanzungen.

So läuft eine Baumfällung bei uns ab
- BesichtigungWir begutachten Baum, Umgebung, Zufahrt und mögliche Gefahren wie Leitungen, Dächer oder Nachbargebäude und prüfen Hinweise auf Nester oder Höhlen.
- Klärung und AngebotWir besprechen Fällzeit und mögliche Genehmigungspflichten und erstellen ein Festpreisangebot inklusive Entsorgung und optionalem Stubbenfräsen.
- AbsicherungDer Arbeitsbereich wird abgesperrt, empfindliche Flächen und Beete werden geschützt.
- Fällung oder AbtragenJe nach Platz fällen wir den Baum in Fallrichtung oder tragen ihn stückweise ab.
- Aufräumen und EntsorgungHolz, Äste und Schnittgut werden abtransportiert, der Stubben auf Wunsch gefräst und die Fläche besenrein übergeben.
Nach der Fällung: Platz für Neues
Mit der Fällung ist die Arbeit im Garten oft noch nicht zu Ende. Ist der Wurzelstock gefräst, füllen wir die Fläche mit Mutterboden auf und legen neuen Rasen an – schnell und sofort grün mit Rollrasen. Wo vorher ein großer Baum stand, entsteht häufig Platz für eine Terrasse, ein Beet oder eine neue Einfahrt. Größere Wurzeln und Bodenarbeiten erledigen wir mit dem Minibagger im Rahmen unserer Erdarbeiten.
Nicht jeder Baum muss gleich ganz weg: Ist er gesund, reicht manchmal ein fachgerechter Rückschnitt. Regelmäßigen Heckenschnitt, Gehölzpflege und die Abfuhr von Grünschnitt übernehmen wir auch dauerhaft im Rahmen unserer Gartenpflege – für Privatgärten in Burgdorf, Lehrte, Sehnde, Uetze, Isernhagen, Burgwedel und Celle.
Häufige Fragen zu Baumfällung Burgdorf
Wann darf man in Niedersachsen Bäume fällen?
Nach § 39 Bundesnaturschutzgesetz ist das Fällen von Bäumen außerhalb des Waldes vom 1. März bis 30. September grundsätzlich verboten. Fällungen sind daher von Anfang Oktober bis Ende Februar möglich. Zusätzlich gilt ganzjährig der Artenschutz, etwa für Nester und Fledermausquartiere.
Brauche ich in Burgdorf eine Genehmigung für eine Baumfällung?
Das hängt davon ab, ob für Ihr Grundstück eine Baumschutzsatzung oder Festsetzungen im Bebauungsplan gelten. Das sollte vorab bei der Stadt Burgdorf bzw. Ihrer Gemeinde geprüft und bei Bedarf eine Genehmigung eingeholt werden. Wir unterstützen Sie dabei mit Angaben zu Baum und Zustand.
Was kostet eine Baumfällung?
Der Aufwand hängt von Höhe und Stammdurchmesser, vom Platz rund um den Baum, von der Zugänglichkeit und davon ab, ob Stubbenfräsen und Entsorgung gewünscht sind. Ein Baum, der stückweise abgetragen werden muss, ist aufwendiger als ein freistehender. Nach einer kostenlosen Besichtigung erhalten Sie ein Festpreisangebot.
Muss der Wurzelstock entfernt werden?
Nicht zwingend, aber meist sinnvoll: Ein verbleibender Stubben kann wieder austreiben, stört beim Mähen und verhindert eine neue Nutzung der Fläche. Wir fräsen den Wurzelstock unter Geländeniveau aus, sodass Sie Rasen säen, pflanzen oder pflastern können.
Nehmen Sie das Holz und den Grünschnitt mit?
Ja, auf Wunsch übernehmen wir den kompletten Abtransport und die fachgerechte Entsorgung von Stammholz, Ästen, Wurzeln und Schnittgut. Möchten Sie Holz als Brennholz behalten, schneiden wir es passend und lassen es auf dem Grundstück.
Was ist eine Grundstücksrodung?
Bei einer Grundstücksrodung wird eine Fläche von Bäumen, Sträuchern, Wurzeln und Altbewuchs befreit, etwa vor einem Neubau oder einer kompletten Gartenneuanlage. Auch hier gelten die Fällzeiten und gegebenenfalls örtliche Schutzvorschriften.
Fällen Sie auch Bäume in Lehrte, Sehnde oder Celle?
Ja, wir sind von Burgdorf aus in der ganzen Region Hannover unterwegs, unter anderem in Lehrte, Sehnde, Uetze, Isernhagen, Burgwedel und Hannover sowie in Celle.
Jetzt kostenlos & unverbindlich beraten lassen
Wir kommen zu Ihnen, sehen uns Garten und Grundstück an und erstellen Ihnen ein transparentes Festpreisangebot – aus Burgdorf für die Region Hannover.
